Das Jahr 2024 bringt wichtige Änderungen im Mietrecht mit sich. Von neuen Regelungen bei der Mietpreisbremse bis hin zu veränderten Kündigungsfristen – wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über alles, was Sie als Vermieter wissen müssen.
Verschärfung der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse wurde in vielen Städten verlängert und teilweise verschärft. In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Liste der betroffenen Gebiete wurde erweitert.
Neue Regelungen zur energetischen Sanierung
Ab 2024 gelten neue Vorschriften für die energetische Sanierung. Vermieter können bis zu 8% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen, allerdings nur noch unter strengeren Voraussetzungen. Die Ankündigungsfrist wurde auf 3 Monate verlängert.
CO2-Kostenaufteilung
Seit Januar 2024 gilt die neue CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern. Je nach Energieeffizienz des Gebäudes tragen Vermieter zwischen 0% und 95% der CO2-Kosten. Die Einstufung erfolgt anhand des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter und Jahr.
Digitalisierung im Mietrecht
Mietverträge können nun vollständig digital abgeschlossen werden. Die elektronische Signatur ist der handschriftlichen gleichgestellt. Auch Nebenkostenabrechnungen und andere Dokumente dürfen digital zugestellt werden, sofern der Mieter zustimmt.
Änderungen bei der Kündigung
Die Kündigungsfristen bleiben unverändert, aber die Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen wurden verschärft. Der Eigenbedarf muss nun noch konkreter begründet und nachgewiesen werden. Scheinbegründungen werden härter bestraft.
Mieterhöhungen
Die Kappungsgrenze bleibt in den meisten Gebieten bei 15% innerhalb von drei Jahren. In einigen Städten gilt weiterhin die reduzierte Grenze von 15%. Indexmieten und Staffelmieten unterliegen neuen Transparenzvorschriften.
Was bedeutet das für Sie?
Als Vermieter sollten Sie sich intensiv mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. Besonders bei geplanten Modernisierungen oder Mieterhöhungen ist Vorsicht geboten. Eine fehlerhafte Umsetzung kann zu Rückzahlungsforderungen oder sogar Bußgeldern führen.
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